Informationen gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-, Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Burkhard Majewski
Drostenfeld 6-8
59759 Arnsberg
Telefon: 02932/9644-0
Telefax: 02932/9644-44
E-Mail: kanzlei@rae-majewski.de
www.rae-majewski.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE296618456

Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes: RA und Notar Burkhard Majewski

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind „Rechtsanwälte“ nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind Mitglied der zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, info@rak-hamm.de, www.rak-hamm.de.

Für die berufliche Tätigkeit der Rechtsanwälte gelten folgende gesetzliche Regelungen:

• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetze über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
• Gesetze über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
• Standesregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Normen können in der aktuellen Fassung auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden.

Der Notar ist in der Bundesrepublik Deutschland als Notar zugelassen und Mitglied der Westfälischen Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm, info@westfaelische-notarkammer.de, www.westfaelische-notarkammer.de.

Es geltend die folgenden gesetzlichen Bestimmungen für die notarielle Tätigkeit:

• Bundesnotarordnung (BNotO)
• Beurkundungsgesetz (BeurkG)
• Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
• Dienstordnung für Notare (DONot)
• Richtlinie für die Amtspflichten und sonstige Pflichten der Mitglieder der Notarkammer Hamm

Die Regelungen können auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter www.notar.de/der-notar/berufsrecht 
eingesehen werden.


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Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Alle Rechtsanwälte und der Notar sind versichert bei der Signal-Iduna Gruppe,
Joseph-Scherer-Str. 3. in 44139 Dortmund.

Rechtsanwälte sind nach der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. (§ 51 BRAO). Die Berufshaftpflichtversicherung unserer Rechtsanwälte weisen erheblich höhere Deckungssummen als die genannte Mindestversicherungssumme auf.

 

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